BVfK-Wochenendticker 16. November 2019

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Auto-Deutschland im Elektro-Hype?

 

Mobilitätsexperte Lohbeck: Elon Musk steht für Größenwahn!

 

Oswald Metzger: Verkehrswende an der Realität vorbei.

 

Nicht auf Züge springen, die gerade dabei sind, vor die Wand zu fahren.

 

Autoscanner - Rein und raus … fertig! Träumerei oder schon Realität?

 

BVfK-Kollegenverteiler – wie groß soll die Differenz zwischen B2B-Preis und B2C-Preis sein? Zwischenergebnis der Mitgliederumfrage.

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 51: Backlinks sind gut - guter Content ist besser!

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

Sachmängelhaftung für elektronische Bauteile

Was tun, wenn das Navi streikt?

 

Termine:

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag.

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen".

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wenn man das Gefühl hat, dass die gesamte Medien-Nation im Chor singt, dann ist es an der Zeit, mal genauer hin zu schauen. Dies insbesondere dann, wenn unternehmerische Zukunftsentscheidungen gefragt sind.

Am 4. November verkündet Kfz-Betrieb-online: "Milliarden-Invest für den Durchbruch von E-Autos - Politik und Autoindustrie wollen sicherstellen, dass Elektroautos den Durchbruch auf dem Massenmarkt schaffen und alltagstauglich werden."

Neben Förderprämien gibt es steuerliche Anreize. Plug-in-Hybride müssen von Arbeitnehmern nur noch mit 0,5 %, rein elektrisch angetriebenen Modelle nur noch mit 0,25 % des Bruttolistenpreises, der 40.000 € nicht überschreiten darf, monatlich versteuert werden. Damit sind bei einem 36.000,- €-E-Auto monatlich nur noch 90,- € einkommenssteuerrelevant.

Als dann noch Elon Musk verkündete, er werde nahe Berlin eine Tesla-Fabrik bauen, entlud sich die Begeisterung der Politiker fast in Hysterie und VW-Chef Diess, der bereits verkündet hatte, weitere Milliarden in die Entwicklung von E-Autos zu stecken, ging vor Musk vor Bewunderung fast auf die Knie.

Doch wie sieht die Wirklichkeit aus und wie wird sie sich in den nächsten Jahren entwickelt? Werden tatsächlich in 2-3 Jahren 10.000 Menschen unweit des wohl nie fertig werdenden Flughafen BER Elektroautos zusammenschrauben oder muss der Kalifornier Musk wieder einmal seine fulminanten Prognosen korrigieren, vielleicht, da die Baugenehmigung an einem vom Aussterben bedrohten Krabbeltier scheitert? Solche Zweifel äußert Mobilitätsexperte Wolfgang Lohbeck jedenfalls im Deutschlandfunk und wirft dem Tesla Chef Größenwahn vor. >>> Mobilitätsexperte zu Deutschlandplänen von Tesla „Elon Musk steht für Größenwahn“

Auch der ehemalige im Grünen-Politiker Oswald Metzger haut in die gleiche Kerbe. Er kritisiert die gesamte Verkehrspolitik als ohne Rücksicht auf die Fakten. Ein Mittelklasse Diesel-Pkw sei vergleichsweise umweltfreundlicher, als die Fahrt mit der Bahn. Von den rund 60 Milliarden Euro Steuern und Maut aus dem Straßenverkehr würden jährlich nur 10 Milliarden für den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes aufgewendet. Metzger hält die einseitige Elektromobilitätsförderung der Regierung für den falschen Ansatz, denn dadurch würden die Entwicklung von Alternativen, wie dem Wasserstoffantrieb, ausgebremst. >>> Oswald Metzger: Verkehrswende an der Realität vorbei.

Wer vor die Tür geht, sieht die Straßen voll mit Diesel-angetriebenen Autos. Selbst der Handel hat sich von den Fahrverbot-Schocks erholt und die Kundschaft greift wieder vermehrt, allerdings eher zu jungen und sauberen Dieseln.

Die Frage lautet: Wie gehen Autohändler jetzt und zukünftig mit elektrisch angetriebenen Autos um, beziehungsweise mit welcher Antriebsart lässt sich in den nächsten Jahren am sichersten Geld verdienen?

Bei Betrachtung des Marktes stellt man fest, dass es an den Enden am lebendigsten ist: Einerseits überschwemmen Elektroroller und Elektrofahrräder das Land, andererseits rollt in Bremerhaven und Rotterdam ein 3-Tonnen schwerer Tesla nach dem anderem von den Ocean-Linern und erfreut sich, ohne dass man einen einzigen Euro Rabatt gewährt, reißenden Absatzes.

Dazwischen tummeln sich eine Vielzahl von mehr oder weniger erfolgreichen Versuchen, Elektroautos für den Einsatzzweck anzubieten, wo sie am meisten Sinn machen, nämlich bei der Kurzstrecke in der Stadt.

Alles gut und schön konnte man sagen, warten wir mal ab, was da alles so kommt und richten uns danach aus, denn Flexibilität und Schnelligkeit war immer ein wesentliches Merkmal des freien Handels.

Das jedoch setzt eine funktionierende Marktwirtschaft voraus und genau die wird mit jedem Subventions-Euro zu Gunsten derjenigen Händler, die davon profitieren und zu Lasten der anderen in Richtung Planwirtschaft verschoben.

Das macht grundsätzlich Sorgen, kann jedoch, wie die Zeit der Abwrack-Prämie 2009-2010 gezeigt hat, auch vielen freien Händlern zum Vorteil gereichen.

Es gilt also einerseits die Chancen zu nutzen, andererseits vorsichtig zu sein und nicht vorschnell auf irgendwelche rasenden Züge zu springen, die gerade dabei sind, vor die Wand zu fahren.

Der BVfK kümmert sich derzeit intensiv um das Thema Subventionen und tritt für eine Gleichbehandlung von freien Händlern und Vertragshändlern ein. Doch das ist nicht die einzige Möglichkeit, Wettbewerbsgleichheit herzustellen, denn auch ohne staatliche Förderungen machen den EU-Neuwagenhändler z.B. stark subventionierte Leasing-Angebote zu schaffen.

Der BVfK fragt daher seine Bankpartner, ob man hier nicht mithalten kann, indem man zum Beispiel den prozentual kalkulierten Restwert nicht am tatsächlichen Kaufpreis, sondern an Bruttolistenpreis zu Gunsten einer deutlich niedrigeren Leasingrate orientiert.

Das wäre dann eine wirksame Sofortmaßnahme ganz nach dem Motto:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Autoscanner - Rein und raus … fertig! Träumerei oder schon Realität?

Die vollautomatisierte Erfassung und Prüfung von Gebrauchtfahrzeugen ist mittlerweile kein Wunschdenken mehr. 

Die Digitalisierung im Fahrzeugmarkt fordert immer häufiger Zustandsberichte und Gutachten durch Sachverständige, um die Fahrzeuge ausführlich und verbindlich im Web anbieten zu können. Ob B2B oder B2C, ein Gutachten ist verkaufsfördernd und vertrauensbildend und gehört im digitalen Zeitalter mittlerweile einfach dazu.

Seit ein paar Jahren wird hier in digitaler Form maschinell weitergeholfen, durch sogenannte Fahrzeug-Scanner.

Bei einer Präsentation habe ich MIKO kennengelernt, eine Entwicklung der vom TÜV-Rheinland übernommenen Adomea GmbH aus Bochum. MIKO ist der Kosename für „Mobiles Informationssystem für Kraftfahrzeugoberflächenfehler“.

MIKO hat die Figur einer Fertiggarage und erinnert mich auf den ersten Blick irgendwie an die Fernsehserie „Time-Tunnel“ aus den 70ern, in der die Akteure in einer leuchtenden Röhre verschwinden, um sich auf Zeitreise zu begeben.

Die Innenwände sind durchgängig mit U-förmigen LED-Displays beleuchtet, die in alle denkbaren Farbspektren wechseln können, um hierdurch den 18 hochauflösenden Kameras rund um das darin platzierte Fahrzeug eine beinahe mikroskopische Sicht auf alle Karosserieteile zu ermöglichen.

Noch beschränkt sich MIKO „nur“ auf die Untersuchung und Erfassung von Anomalien der Karosserie, um diese ausfindig und digital besser sichtbar zu machen. Gemessen wird das Farbbild, die Oberflächenkrümmung und die Reflektivität.

Wie in einer Garage platziert man das zu untersuchende Fahrzeug, die Tore schließen sich vollautomatisch wie ein Wimpernschlag und dann beginnt eine eindrucksvolle Lightshow. Hierbei wird vom Scanner die komplette Fahrzeugoberfläche erfasst und analysiert. Fast gleichzeitig werden Anomalien  (=Schäden) in farblichen Bildern wiedergegeben. Jede Delle wird durch farbliche Einstufungen in Form, Größe und Umfang vom System unterschieden, sogar Lackveränderungen in Dicke und Farbe werden analysiert und erkannt.     

Nach nur 2 Minuten erhält der Prüfer auf dem Monitor ein Bild, das vergleichbar ist mit dem einer Wärmebild-Kamera. Ausgespuckt wird weiterhin eine fertige Schaden-Kalkulation nach hinterlegten Parametern. Wunderbar geeignet als farblich bebilderte Reparaturvorgabe für Karosserie-Bauer oder Beulendoktor.

Und wofür noch der Gutachter? Nun, noch wird er benötigt, um das Fahrzeug in den Scanner zu fahren und MICO die Fahrzeugdaten zu liefern. Da die Fahrzeugdaten teilweise aber auch schon über das Scannen der KFZ-Kennzeichen automatisiert eingelesen werden, bleibt ihm diese Arbeit auch erspart.

Aber für den Fall der Fälle: Ob MIKO gerichtsfeste Beweise liefern kann, dies wird sich in der Zukunft noch zeigen.

Jeder Händler oder Werkstattbetreiber, der sich nun MIKO gedanklich schonmal neben den Schreibtisch stellt, sollte sich zurecht fragen, ob sich diese Investition für ihn lohnt. Zunächst sei darauf hingewiesen, dass MIKO zwar groß, aber trotzdem mobil ist.

Bei Bedarf kommt MIKO per LKW mit einem A-Team vor Ort angerauscht und ist in „nur“ mindestens 6 Stunden aufgebaut. Ist unser Gutachter schnell genug, kann er dann innerhalb von 1 Stunde bis zu 20 Fahrzeugen erfassen und scannen, da leuchten die Augen eines jeden Flottenbetreibers.

Verwertbare Angaben zu den Investitionen habe ich leider nicht erhalten, auch die Amortisationsquote bleibt erstmal ein Geheimnis. Einleuchtend ist natürlich, dass dies zunächst nur denen vorbehalten bleibt, die auch einen entsprechenden Bedarf haben, um MIKO zu beschäftigen.

Die Entwicklung geht in riesigen Schritten weiter. Die KI (Künstliche Intelligenz) der Scanner wird von diversen Anbieter ständig weiterentwickelt, sodass auch mittlerweile die Profiltiefen der Reifen, Undichtigkeiten an Motor und Getriebe, defekte Manschetten, Beschädigungen im Innenraum und vieles mehr digital und automatisiert erfasst werden können. Sollten die Fahrzeughersteller und Datenschützer irgendwann ihre Blockaden aufgeben, kann über die Bordelektronik schon bald das gesamte Befinden des Fahrzeugs erfasst werden.

Denkbar ist, dass in nicht allzu ferner Zeit eine MIKO 3.0 in der Lage ist, selbständig und automatisiert den gesamtem Fahrzeugzustand zu analysieren, Reparaturanweisungen zur erteilen, den An- und Verkaufspreis zu kalkulieren, zu fotografieren, im Internet zu präsentieren und nebenbei vielleicht auch noch eine TÜV-Abnahme durchzuführen.

Abschließend noch meine Bitte an die Entwickler: Das Ganze bitte möglichst preiswert in unser Dealer-Management-System integrieren und dazu noch eine blonde MICA mit viel Oberflächenfehlern, die sich um unsere (hoffentlich noch vorhandenen) Kunden vor Ort und die Belegschaft kümmert. 

Euer Kai Strehlau strehlau@gepflegte-automobile.de
Autohaus Sankt Augustin www.gepflegte-automobile.de

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BVfK-Kollegenverteiler – wie groß soll die Differenz zwischen B2B-Preis und B2C-Preis sein?

Zwischenergebnis der Mitgliederumfrage.

In unserem Wochenendticker vom 2. November 2019 riefen wir Sie zur Teilnahme an einer Online-Abstimmung auf, die eine gewünschte Differenz zwischen Kollegenpreis und Endkundenpreis ermitteln sollte.

Das BVfK-Team hatte sich daher Gedanken zum diesbezüglichen Qualitätsmanagement gemacht:

Es dürfen nur noch solche Angebote über den BVfK-Kollegenverteiler verschickt werden, die

- entweder keinen B2C-Preis enthalten und auch nicht parallel an Endkunden angeboten werden

oder

- bei denen es eine deutliche Differenz zwischen B2B- und B2C-Preisen gibt.

Doch was ist eine deutliche Differenz? 500,- € oder 1.000,- €? oder dazwischen, oder gar darüber?

Hier sehen Sie die aktuelle Auswertung unserer Umfrage:

Gerne können Sie uns noch Ihre Meinung mitteilen und abstimmen, wie groß die Differenz zwischen B2B-Preis und B2C-Preis sein sollte.

>>> BVfK-Mitgliederumfrage Preisdifferenz Kollegenangebote

Besten Dank für Ihr Mitwirken an der Verbesserung eines ganz besonderen BVfK-DIGITAL-Tools zur Förderung schneller, vertrauensvoller und lukrativer Geschäfte innerhalb der BVfK-Mitgliedergemeinschaft.

 

Wie funktionieren die BVfK-Kollegenangebote?

1. Anmeldung auf der BVfK-Plattform mit Ihren Benutzerdaten und Import der Fahrzeuge in Ihren Händlerbereich.

>>> Hier geht es zur Anmeldung

Der Fahrzeugimport funktioniert über eine Schnittstelle zu Autoscout24, oder mittels Imports einer CSV-Datei (auf Anfrage) oder über eine manuelle Eingabe. Weitere Importschnittstellen sind in Arbeit.

2. Bei jedem Ihrer Fahrzeuge haben Sie die Option, dies als Kollegenangebot zu verschicken. Hierzu nutzen Sie bitte den Button: „Kollegenangebot versenden“.

3. Anschließend erhalten alle angemeldeten BVfK-Mitglieder die E-Mail mit Ihrem besonders attraktiven Fahrzeugangebot. Zusätzlich werden diese BVfK-Kollegenangebote in den Listenansichten mit einem Banner gekennzeichnet. (Siehe Bild oben)

Was kosten die BVfK-Kollegenangebote?
Pro Monat können Sie ein BVfK-Kollegenangebot kostenfrei versenden, bzw. ist dies im Mitgliedsbeitrag enthalten. Für jedes weitere „BVfK-Kollegenangebot“ berechnen wir jeweils 1,- EUR zzgl. MwSt.

Last but not least: In der Übersicht der Digital-Leistungen im Mitgliederbereich befindet sich auch eine Zusammenfassung der >>> BVfK-Kollegenangebote der zurückliegenden 10 Tage.

Immer attraktiv und spannend: Die BVfK-Kollegenangebote!

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Unabhängigkeitserklärung Teil 51: Backlinks sind gut - guter Content ist besser!

im Wochenendticker vom 21. September berichteten wir über Backlinks (das sind Link-Verweise auf anderen Webseiten, die zu Ihrer Seite führen) und wie wertvoll diese für eine gute Positionierung der eigenen Internetseite in den Suchmaschinen sind.
Wie man dem Bericht entnehmen konnte, ist es nicht ganz so leicht viele gute Backlinks zu erhalten, denn man muss größtenteils selbst aktiv für eine Verlinkung sorgen, was viel Zeit und Energie kostet.

Es geht auch anders

Das Stichwort heisst "qualitativer Content (Inhalt)", denn so erzeugen sich die Backlinks von ganz allein. Sie als Autohändler wollen Autos verkaufen, am besten auch über Ihre Internetseite, deshalb findet man dort auch hauptsächlich Fahrzeuge. Richtig?
Doch wie wäre es, wenn Nutzer Ihre Seite besuchen, die vielleicht gar nicht nach Autos gesucht haben, sondern Informationen die Möglicherweise Reparaturen, besondere Fahrzeuginfos oder Käufertipps betreffen? Und was, wenn diese Nutzer die Informationen Ihrer Seite so hilfreich und gut fanden, dass sie den Link zu Ihrer Seite nicht nur speichern und teilen, sondern auch noch anderen davon erzählen? Dieser gewonnene Eindruck von Ihnen, wird den Nutzer möglicherweise bei der Neuanschaffung eines Fahrzeugs beeinflussen und könnte Ihnen langfristig gesehen somit mehr als nur einen neuen Kunden verschaffen.

Niemand kennt Ihr Fach so gut wie Sie!

Jeder hat doch irgendwo sein Steckenpferd und kann zu bestimmten Themen, die das Auto betreffen, gute und wertvolle Aussagen machen oder Tipps geben.
Versuchen Sie es einfach mal mit einem guten Text oder Video auf Ihrer Seite, gepaart mit den richtigen Keywords. Das am Besten nicht nur einmal, sondern immer mal wieder und top aktuell. Sie werden bei einer Auswertung feststellen, dass Sie auf einmal mehr Besucher auf Ihrer Seite haben. Das merkt Google & Co auch, was sich positiv auf Ihr Ranking auswirkt und natürlich auch die Kunden zu Ihnen bringt, die gerade ein Auto suchen ;-).

Viel Erfolg im Netz und ein schönes Wochenende wünscht

Ihre BVfK-IT

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Sachmängelhaftung für elektronische Bauteile.
Was tun, wenn das Navi streikt?

Der Verkäufer hat regelmäßig nur für solche Defekte einzustehen, die im Rahmen der Sachmängelhaftungsfrist auftreten und nachweislich bereits bei Übergabe des Fahrzeugs angelegt waren. Macht der Käufer Gewährleistungsrechte geltend, muss er die anspruchsbegründenden Tatsachen grundsätzlich beweisen. Gemäß § 477 BGB (vorm. § 476) wird die Mangelhaftigkeit innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe allerdings zu seinen Gunsten vermutet (sogenannte „Beweislastumkehr“). Der Verkäufer hat es innerhalb dieses Zeitraums meist schwer, einen geeigneten Gegenbeweis zu erbringen. Indizien, wie die einwandfreie Nutzung über mehrere Monate, die Mangelfreiheit bestätigende TÜV-Berichte oder die Kenntnis von einer das Fahrzeug in unüblichem Maße strapazierenden Nutzung gibt es häufig viele.

Letztendlich dürfte die Feststellung des Zeitpunkts des Entstehen des Defekts, wie auch des erstmaligen Auftritts des behaupteten Defektsymptoms aber von der Beurteilung eines Sachverständigen abhängen. Ist die Streitigkeit bereits vor Gericht gelandet, zieht dessen Beauftragung oft hohe Kosten nach sich, sodass es opportun sein kann, ein gerichtliches Verfahren durch gütliche Einigungsversuche im Vorfeld abzuwenden. Kann der Sachverständige den relevanten Zeitpunkt nämlich nicht mehr zweifelsfrei feststellen, verhilft die Beweislastumkehr dem Käufer zu seinem Anspruch.

Greift diese Beweislastumkehr immer?

Die Beweislastumkehr greift immer dann nicht, wenn die mit Ihr verbundene Vermutung mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist, so das Gesetz. Beispielsweise im Hinblick auf natürliche Verschleißteile, bei denen bereits eine Laufleistung erreicht ist, die Verschleißerscheinungen plausibel macht, dürfte sich der Käufer nicht auf einer Beweiserleichterung zu seinen Gunsten „ausruhen“ dürfen.

Keine Beweiserleichterung bei elektronischen Bauteilen!

Eine spannende und häufig gestellte Frage war bislang, wie es sich mit elektronischen Bauteilen verhält, die typischerweise jederzeit plötzlich und unvermittelt ihre Dienste versagen können. Der BVfK hat hier stets den Standpunkt vertreten, dass von einem Sachmangel vorbehaltlich eines Gegenbeweises durch den Käufer nicht ausgegangen werden könne.

Diese Auffassung wurde Ende des vergangenen Jahres seitens des Amtsgericht Nordhausen (Urteil vom 08.10.2018, Az. 22 C 347/17) bestätigt. Im zugrundeliegenden Fall litt das Navigationsgerät des Fahrzeugs unter sporadischen Aussetzern, die letztendlich in fehlerhafter Routenplanung mündeten. Ein Defekt, der einem Totalausfall des Geräts nahezu gleichgestellt werden kann.

Das Gericht war der Auffassung, es handle sich „schlicht um einen Defekt im elektronischen Bereich, mit dessen Eintritt jederzeit zu rechnen ist“. Ferner äußert sich das Gericht zur Anwendbarkeit der Beweislastumkehr wie folgt:

„Zeigt sich ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrübergang, wird gesetzlich vermutet, dass dieser bzw. die Anlage zu diesem Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Art des Mangels mit dieser gesetzlichen Vermutung unvereinbar ist. Dies ist hier bei Vorliegen eines solchen elektrischen Defekts jedoch gegeben.“

Der Käufer hatte also den vollen Beweis zu erbringen, dass das Navigationsgerät bereits bei Übergabe mit einem Defekt belastet war und das obwohl der Defekt angeblich bereits auf der Heimfahrt aufgetreten, jedoch nicht unmittelbar gegenüber dem Verkäufer angezeigt worden sei.

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung:

Elektronische Bauteile rücken mit fortschreitender Digitalisierung zunehmend in den Fokus gewährleistungsrechtlicher Auseinandersetzungen. Schon immer lag es auf der Hand, dass ein elektronischer Defekt üblicherweise nicht bereits über einen längeren Zeitraum angelegt ist, sondern in der Regel spontan auftritt. Entweder funktioniert die Elektronik oder aufgrund von plötzlichen Kabelbrüchen, Softwareaussetzern, Fehlbedienungen oder ähnlichem eben nicht.

Dass dies nun gerichtlich bestätigt wurde, ist erfreulich und erleichtert die entsprechende Argumentation. Gleichwohl ist natürlich zu berücksichtigen, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung eines Amtsgerichts handelt, der selbstverständlich nicht die gleiche Bindungswirkung zukommt, wie einer ober- und höchstrichterlich gefestigten Spruchpraxis. Auch kann dem Käufer unter Umständen der Beweis gelingen, dass ein Defekt schon von vornerein angelegt war, etwa bei ursprünglich falscher Lötstellenversiegelung, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt negativ auswirkt.

Befragen Sie im Ernstfall gerne die Rechtsabteilung hinsichtlich vergleichbarer Mängelrügen.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

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Termine:

 23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

Jetzt anmelden: https://www.deutscher-autorechtstag.de/anmeldung-autorechtstag/

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen"

Jetzt anmelden: https://www.bvfk.de/anmeldung-bvfk-jubilaeumskongress-2020/

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